
Durch entsprechende Vertragsbedingungen, die schon im Ausschreibungstext enthalten sind, ist die Gestaltung des Bauvertrages mit Fristen, Vertragsstrafen und Zahlungsbedingungen kein Problem.
Der Bauunternehmer akzeptiert nun mit Unterfertigung des Schlussbriefes Ihre Bedingungen und nicht Sie die seinen.
Die Abrechnung erfolgt nun nach den im Vertrag vorgegebenen Bedingungen und den Ö-Normen. |