Als Bauherr sind Sie laut BauKG Verursacher von möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen der Arbeitnehmer auf der Baustelle oder von Dritten (Passanten, Besucher).
Durch Bestellung eines Planungs- und Baustellenkoordinators, der die Abläufe auf der Baustelle steuert und Maßnahmen zur Unfallvermeidung vorschreibt sowie deren Einhaltung kontrolliert, wird Ihr Risiko als Auftraggeber minimiert.